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3. Buch Mose, Kapitel 25, 4.
„aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem Herrn feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst.“

oder

„Eine Lanze brechen für das Sabbatjahr“

Die seinerzeit von Moses biblisch eingeforderte Verhaltensregel hat auch in der heutigen Welt noch ihre Berechtigung.

Modern - d.h. hierzulande im Allgemeinen in Anglizismen ausgedrückt - klingt so was dann neudeutsch „Sabbatical“.

Ein weiterer Anglizismus, das so genannte „Burnout-Syndrom“ ist derzeit in aller Munde.
Volkswirtschaftlich ausgedrückt bedeutet dieser Zustand „innerlicher Ausgebranntheit“ und damit verbundener „Ineffizienz“, Unsummen die der Gesetzgeber und damit der Steuerzahler in Präventionsprogramme und Kuren investiert.

Was also wäre da schlüssiger als das jeder selbst einen Teil zu seiner eigenen Burnout-Prophylaxe beiträgt?

Das „Sabbatjahr“ schafft diese Möglichkeit und bietet nebenbei noch Gelegenheiten zur Persönlichkeitsentfaltung und dem Zugewinn sozialer Kompetenzen. Sofern der „Sabbatierende“ ein Teil seiner Freistellungszeit mit dem Reisen verbringt gewinnt er mutmaßlich seinen Horizont erweiternde Eindrücke, die ihm –nach Rückkehr- auch im Berufsleben behilflich sind um Situation zu bewerten.

Technokraten können zudem die Verbesserung von Fremdsprachenkenntnissen auf dem Marktwert-Konto ihrer rückkehrenden „Sabbatisten“ verbuchen.

Neben diesen zugegebenermaßen teilweise idealisierten Begründungen gibt es natürlich auch monetäre Vorteile. So führt das vorübergehend reduzierte Einkommen häufig dazu, dass man (aufgrund der bekannten Steuerprogression) steuerlich profitiert.

Rein technisch verhält es sich bei dem Sabbatjahr, wie bei einer beliebigen Form von Teilzeitarbeit. Unterschied hier: Man arbeitet einfach zu 100% weiter.

Am Bespiel eines auf vier Jahre angelegten Sabbatjahres sieht das wie folgt aus:

€ 2000 (angenommenes) normales brutto Monatsgehalt
€ 1500 brutto Monatsgehalt während der dreijährigen Ansparzeit (drei Jahre spart man jeden Monat somit 1/4; entspricht 3/4)
€ 1500 brutto Monatsgehalt während des Sabbatjahres

Urlaubs- und Weihnachtsgeldzahlungen werden (sofern vorhanden) ebenfalls auf ¾ reduziert.
Die meisten Arbeitgeber verlangen zumindest die Ableistung der Hälfte der Ansparzeit vor Inanspruchnahme des arbeitsfreien Jahres.
Im Beispiel geblieben bedeutet das also konkret 1,5 Jahre Vorleistung.

Außerdem lassen sich Arbeitgeber häufig Erklärungen unterschreiben, die den Antragsteller verpflichten überzahlte Bezüge (z.B. im Fall des Fernbleibens) zurück zu zahlen.
Grundsätzlich lässt sich beim Sabbatjahr die Ansparzeit im Zeitraum von sieben bis zwei Jahren variieren.

Das Sabbatjahr, als spezielle Form der Teilzeitarbeit, wird von den meisten größeren Firmen, sowie den Behörden unterstützt.
Auch in Variationen auf Monatsbasis lassen sich im Übrigen durchaus auch mehrere Sabbatjahre in das Berufsleben integrieren. Inwiefern sich diese als „Karrierebremse“, oder „schwarze Löcher“ in der Vita auswirken können, hängt sicher ganz stark von dem entsprechenden Arbeitgeber ab.

Konkret sollte man sich bei den Vorbereitungen noch mit folgenden Fragestellungen auseinandersetzen:

„Stichwort: Versicherung, Banken“
Was passiert mit laufenden Versicherungen? (Kfz-, Unfall-, Haftpflicht-, Hausratversicherung) Während diese Versicherungen evtl. ruhen können, spielt die Krankenversicherung eine Sonderrolle, da sie entsprechend für das Ausland angepasst werden muss. Für Auslandsreisen außerhalb Europas ist ohnehin der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung notwendig.
Sofern man Online-Banking nutzt kann man seine Bankgeschäfte (unter Berücksichtigung der notwendigen Sicherungsmaßnahmen) natürlich aus dem Ausland fortsetzen.
Trotzdem sollte man vor Abreise Daueraufträge auf ihre Gültigkeit überprüfen.

„Stichwort: Mitgliedschaften in Vereinen, Abonnements, Telefon“
Etwaige Mitgliedschaften in Sportvereinen, Videotheken, oder aber Zeitungsabos und Pay-TV-Verträge (sowie Kosten für GEZ und Kabelfernsehgebühren) können in aller Regel pausieren.

„Stichwort: Wohnung“
Die eigene Wohnung kann a) verwaist zurückgelassen werden. Dies verursacht natürlich immense Kosten, bietet jedoch nach Rückkehr den Charme schnellerer „Reintegration“.
Um die Kosten für die leerstehende Wohnung ein wenig zu kompensieren kann diese b) mit Hilfe der Mitwohnzentrale (link) untervermietet werden. Vorher sollte man abklären, ob und inwieweit eine Berechtigung zur Untervermietung vorliegt. Dies ist jedoch in der Regel der Fall. Weiteres dazu teilt die Mitwohnzentrale auf Nachfrage mit.
Die eigene Hausratversicherung ist im Schadensfall auch in Abwesenheit in Anspruch zu nehmen. Ist der Schadenverursacher der Untermieter, so haftet dessen Haftpflichtversicherung.
Eine weitere Plage kann die Briefpost darstellen. Nämlich spätestens dann, wenn sie den eigenen Briefkasten in Abwesenheit überquellen lässt. Abhilfe schafft (jedoch nur bis zu sechs Monaten) ein Nachsendeantrag. Hiermit wird die Post entweder in Ausland nachgesendet oder an ein anderes Familienmitglied weitergesandt.

„Stichwort: Gesundheitsprophylaxe“
In dieser Angelegenheit kann man sich vertrauensvoll an die Impfzentren wenden. Hier bekommt man Länderspezifische Informationen und die meisten Impfstoffe sind vorrätig.
Da einige Impfstoffe wiederholt und in zeitlichem Abstand verabreicht werden müssen sollte man mit dieser „Therapie“ rechtzeitig vor Abreise beginnen.